@ morphium
zur ersten Frage: Der Schaden des Kratzers darf 50 € nicht übersteigen. Wahrscheinlich ist es aber in der Praxis schwierig, lediglich einen Schaden in Höhe von 50,00 € zu verursachen. Ich hatte noch nie einen derartigen Fall, da häufig die Reparatur kleinster Schäden häufig teurer ist als 50,00 €.
Gleiches gilt für das Nummerschild.
zur dritten Frage:
Tatsächlich würden Sie einem relevantem Irrtum unterliegen in Bezug auf die Schadenshöhe. Gerichte lassen derartige Einwände häufig aber nicht gelten, und meinen, dass der Fahrer einen höheren Schaden billigend in Kauf genommen hat.
Von: Steffen Dietrich
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